Wissenswertes

Rechtslage zu Hanfstecklingen und Samen in Österreich

In Österreich ist der Kauf von Hanfstecklingen und Hanfsamen legal, sofern sie nicht zur Suchtmittelgewinnung bestimmt sind. Auch der Besitz von Hanfpflanzen ist erlaubt, solange diese nicht zur Blüte gebracht werden. Dies ist entscheidend, da während der Blütephase der THC-Gehalt ansteigen kann.

Laut EU-Vorgaben darf die THC-Konzentration in Hanfpflanzen 0,2 % nicht überschreiten, um innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen zu bleiben. Der Anbau von Hanf ist unter bestimmten Bedingungen legal, jedoch ausschließlich für botanische oder industrielle Zwecke. Die Verwendung von Hanfstecklingen ist zu 100 % legal, solange sie nicht zur Produktion von Suchtmitteln genutzt werden.

Diese Zierpflanzen sind ausschließlich für die Verwendung zu botanischen Zwecken geeignet. Es bedarf einer natürlichen oder künstlichen Beleuchtung von mind. 18 Stunden pro Tag, um das Ausbilden von Frucht- und Blütenständen zu verhindern. Sollte ein Kunde beabsichtigen, Suchtmittel aus unseren angebotenen Pflanzen zu gewinnen, wird eine Strafbarkeit nach dem Suchtmittelgesetz begründet. In diesem Fall sind
wir aus rechtlichen Gründen dazu gezwungen, den Kaufvertrag zu verneinen bzw. einen geschlossenen Kaufvertrag wieder aufzulösen!